Die Anforderungen der zweiten Baseler Säule an das interne Risikomanagement wurden seit 2007 von den Banken auf Basis der nationalen Regelwerke (u. a. MaRisk und ICAAP) umgesetzt und verankert. Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise wurden über die EU wesentliche Änderungen und Erweiterungen angestoßen, die in Deutschland mit der Novellierung der MaRisk (zuletzt im Dezember 2010) in nationales Recht umgesetzt wurden.
Die Neufassung hat insbesondere in folgenden Bereichen zu einer Verschärfung und Erweiterung der Anforderung an das interne Risikomanagement geführt:
1. Strategie/Strategieprozess
Vor dem Hintergrund sich verändernder Einflussfaktoren für die Institute fordern die MaRisk eine strukturierte und kontinuierliche Auseinandersetzung mit der eigenen Geschäftsstrategie. Dies beinhaltet auch eine regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung der zugrunde liegenden Annahmen. Ziele müssen konkretisiert und Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeitet werden. Die Einhaltung der Strategie und Wirksamkeit der Maßnahmen sind in einem Strategiecontrolling regelmäßig nachzuhalten.
2. Risikotragfähigkeit
Bei der Analyse der zukünftigen Risikotragfähigkeit müssen beabsichtigte Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit und der strategischen Ziele sowie erwartete Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds beachtet werden. Zudem wurden die Anforderungen zur Berücksichtigung risikomindernder Diversifikationseffekte zwischen den Risikoarten erhöht. Für Institute, die nach einer periodischen, GuV-orientierten Risikotragfähigkeit steuern, gilt zudem, dass auch über den Bilanzstichtag hinaus die Risikotragfähigkeit geprüft und sichergestellt werden muss.
3. Stresstest
Die Stresstests wurden um die Einführung von „Inverse Stresstests“ erweitert. Diese dienen zur Identifizierung von Ursachen bei angenommener Nichtfortführbarkeit des Geschäftsmodells. Es sollen Ereignisse analysiert werden, die die Überlebensfähigkeit des Instituts gefährden. Die Ausgestaltung kann qualitativ oder quantitativ erfolgen. In der Regel ist Ausgangspunkt für die Analyse das Risikodeckungspotenzial. Die dezidierte Betrachtung mehrerer Risikofaktoren und Interdepenzen sowie die simultane Berechnung erhöht die Transparenz und den Steuerungsnutzen, führt jedoch zu einem erhöhten Rechenaufwand und einer verstärkten Komplexität. Die Ergebnisse müssen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozess eingebunden werden. Insbesondere finden die Risikokonzentrationen Eingang in die Strategieplanung und müssen bei Stresstests berücksichtigt werden. Daneben ist ein Stress-Case mit einem schweren konjunkturellem Abschwung zu modellieren, in dem gleichzeitig die Auswirkung auf alle Risikoarten zu bewerten sind.
Berücksichtigung von Risikotragfähigkeit und Stresstestergebnissen im Strategieprozess
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4. Liquiditätsrisiko / Liquiditätsreserven
Aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise wird das Liquiditätsrisiko zukünftig deutlich stärker reguliert. Die allgemeinen Anforderungen an das Liquiditätsrisiko wurden verschärft. Die Neufassung der MaRisk verlangt detailliertere Vorgaben für das Liquiditätsrisikomanagement und insbesondere die Berücksichtigung der kurzfristigen Liquiditätslage. In den Fokus sind darüber hinaus Liquiditätsstresstests gerückt. Insbesondere sind kapitalmarktorientierte Institute von den erhöhten Anforderungen betroffen.
Festzustellen ist darüber hinaus eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Anforderungen der zweiten Baseler Säule in der Praxis. So sind z. B. in Deutschland die für Banken gültigen Mindestanforderungen seit 2009 auch von Leasinggesellschaften einzuhalten. Für Versicherungen wurde mit den MaRisk-VA ein eigenes, den für Banken gültigen Vorgaben sehr ähnliches Regelwerk veröffentlicht (siehe Solvency II) – für Kapitalanlagegesellschaften gelten seit dem 30. Juni 2010 entsprechend die InvMaRisk.
Neben der Erweiterung der regulatorischen Anforderungen führt die Bankenaufsicht zudem verstärkt Vor-Ort-Prüfungen mit deutlich gestiegenen Anforderungen an die risikoadäquate Umsetzung durch.
zeb/ hat ein Standardvorgehensmodell sowohl für die Umsetzung der novellierten Anforderungen als auch für eine strukturierte und umfassende Vorbereitung auf eine Prüfung der Aufsicht entwickelt. Daneben führt zeb/ Schulungen für Vorstände, Aufsichtsorgane und auch Aufseher durch. zeb/ verbindet hohe Umsetzungs- und Methodenkompetenz in regulatorischen und Steuerungsfragestellungen mit langjähriger Erfahrung in Kreditinstituten, Leasingunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften unterschiedlicher Größe und Sektoren.
Unser Leistungsspektrum:
- Durchführung umfassender MaRisk-/ICAAP-Check-ups
- Analyse des Instituts hinsichtlich der Erfüllung der MaRisk-Anforderungen
- Überprüfung von Prozessen, Dokumentationen und Methoden
- Überprüfung der technischen Umsetzung der fachlichen Anforderung und der DV-Systeme
- Unterstützung bei der MaRisk-/ICAAP-Umsetzung
- Implementierung von neuen MaRisk-Anforderungen
- Schulungen, Coachings, Themen-Workshops
- Einbringen von spezifischem Know-how in allen Themenfeldern
- Vorbereitung und Begleitung bei aufsichtsrechtlichen Prüfungen (§ 44-Prüfungen)
- Begleitung der Prüfungsvorbereitung
- Coaching der Mitarbeiter
- Quick-Check zur Identifizierung von Schwachstellen
- Behebung kleinerer Mängel und Erstellung von Umsetzungsplänen zur Behebung der anderen Gaps
- Schulung und Beratung der Aufsichtsorgane